MUSIKSCHULEN SICHERN FÜR ALLE (Landesmusikrat Berlin)

Musikschulen sichern für alle!

Wir, das Ries & Erler Team, möchten auf die Forderung des Landesmusikrates Berlin hinweisen die Honorarverträge der Berliner Musikschullehrkräfte an öffentlichen Musikschulen schnellstmöglich in Festanstellungsverträge umzuwandeln und so das Musikschulangebot für alle langfristig erhalten zu können.

Bild: Judith Jurczok, Caroline Helms, Jasmin Dörr (v.l.n.r)

Das Präsidium des Landesmusikrates Berlin fordert die schnellstmögliche und faire Umwandlung der Honorarverträge der Berliner Musikschullehrkräfte an öffentlichen Musikschulen in Festanstellungsverträge. Das bestehende Angebot der bezirklichen Musikschulen muss unbedingt in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Notwendig ist darüber hinaus, eine Versorgungsdichte von mindestens 12 Jahreswochenstunden / 1000 Einwohner in ganz Berlin zu realisieren.

Begründung

Seit langem fordert der Landesmusikrat Berlin die schrittweise Erhöhung des Anteils der festangestellten Musikschullehrkräfte an den öffentlichen Berliner Musikschulen. Auch die aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik haben diese Forderungen aufgegriffen, sie sind ein Ziel der Regierungskoalition.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts, welches für die Tätigkeit von Musikschullehrkräften grundsätzlich eine Sozialversicherungspflicht feststellt, haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherer bereits vor mehr als einem Jahr ihre Kriterien für die betrieblichen Eingliederung von Honorarkräften deutlich geschärft, so dass Honorarverträge für Musikschullehrkräfte in der Regel nun nicht mehr möglich sind.

Infolge dieser Entwicklungen wurden bundesweit Honorarverträge in Festanstellungsverhältnisse überführt. Auch Berlin muss sich diesem Vorgehen endlich anschließen. Dabei müssen die Bezirke abgestimmt agieren. Die Erfahrung von Lehrkräften, die z.T. seit Jahrzehnten als Honorarkräfte an einer Musikschule arbeiten, müssen in jedem Bezirk berücksichtigt werden.

Die Versorgungsdichte mit Musikschulunterricht durch die öffentlichen Musikschulen schwankt schon jetzt zwischen den Bezirken stark. Um eine chancengleiche Versorgung mit Musikschulunterricht zu erreichen, müssen in jedem Bezirk mindestens 12 Jahreswochenstunden / 1000 Einwohner erreicht werden.

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